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Unterrichtung über Luftschutzfragen

Aus U-Boot-Archiv Wiki

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Ausbildung Unterrichtung über Luftschutzfragen
Die Unterrichtung über Luftschutzfragen war ein obligatorischer Kurzlehrgang bzw. eine fortlaufende Belehrung für Offiziere und Unteroffiziere der Kriegsmarine. Ziel war die Vermittlung von Kenntnissen über den passiven Luftschutz an Landstandorten und in Häfen. Die Ausbildung umfasste Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bei Luftangriffen, Brandbekämpfung (insbes. Stabbrandbomben), Gasschutz sowie die Organisation der Rettungs- und Bergungsdienste innerhalb der Marine-Liegenschaften.
Entstehung, Funktion und Aufgaben
Aufgaben: Einweisung in die Luftschutz-Dienstvorschriften (L.Dv.); Organisation von Alarmplänen; Ausbildung von Luftschutzwarten; Handhabung von Löschgeräten und Gasschutzmasken.
Standort: Durchführung dezentral in den Abschnitten und Stützpunkten sowie an spezialisierten Gasschutzschulen der Marine (z. B. Berlin-Tegel oder Kiel).
Qualifikation: Teilnahme von Offizieren des Landdienstes sowie von Stabs- und Flottillen-Wachoffizieren zur Sicherstellung der Stützpunktverteidigung.
Ende 1945: Mit der Besetzung der Standorte und der Kapitulation im Mai 1945 wurde die offizielle Luftschutzausbildung der Marine eingestellt.
Spezifische Merkmale
Bunkerwesen: Besondere Unterweisung in der Belegung und technischen Überwachung (Belüftung/Filter) von massiven LS-Bunkern in den Werftbereichen.
Verdunklung: Strenge Belehrung über die Einhaltung der Verdunklungsmaßnahmen zur Vermeidung der Zielmarkierung strategisch wichtiger Häfen.
Brandschutz: Training zur Bekämpfung von Flächenbränden in Treibstofflagern und Munitionsdepots nach schweren Bombenangriffen.
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Bunkersicherheit: Lebensnotwendig für das Personal in den großen U-Boot-Basen (Lorient, Brest, Hamburg), um bei Volltreffern die Ordnung in den Schutzräumen zu wahren.
Werftliegezeit: Sicherstellung des Schutzes für die Baubelehrungen und Instandsetzungscrews während der intensivierten alliierten Luftoffensive gegen die U-Boot-Werften.
Flottillenstab: Der Flottillen-Wachoffizier koordinierte die im Lehrgang erlernten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs nach schweren Angriffen.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch RM 7 Seekriegsleitung: Akten über die Organisation des zivilen und militärischen Luftschutzes im Bereich der Marinestationen.
BArch RM 121 Marinelehrgänge: Unterlagen über Gasschutzlehrgänge und die Ausbildung von Luftschutz-Spezialpersonal.
BArch PERS 6 Personalakten: Vermerke über die Teilnahme an Luftschutz-Unterrichtgen und Gasschutzausbildungen.
Literaturverweise
Lohmann / Hildebrand „Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band II, Kapitel Ausbildung: Der Luftschutz).
Wegner, Günter „Stellenbesetzung der deutschen Marine 1848-1945“ (Systematik der Luftschutzleiter in den Abschnitten).
Hampe, Erich „Der zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg“ (Hintergründe zur Kooperation von Wehrmacht und Reichsluftschutzbund).
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